Bergedorfer Schützengesellschaft
        von  1848 e.V.


Die Schützengilde im alten Städtchen Bergedorf

Die alten Schützengilden, jedenfalls die in den norddeutschen Landen, verdanken ihr Entstehen der Wehrpflicht der in den Städten und im Lande ansässigen Mannschaften.
Auch bei den alten Schützengilden, die einst in der Stadt Bergedorf und in den Vierlanden bestanden, läßt sich dieser Ursprung erkennen.
Schon in der Zeit der Eroberung des alten, noch heidnischen Sachsenlandes durch den Oberherren über die Franken, Karl den Großen, wurden den neuen Untertanen des großen Kaisers die drei Pflichten auferlegt: Schatzung, Burgdienst, Landwehr; die letzten zur Verteidigung des Landes gegen feindliche Angriffe, und zum Burgdienst gehörte auch die Pflicht, Mannschaften zum Schutz der Burg oder der Herrensitze zu stellen. Als später die Gründung von Städten erfolgte, entstand für die Bewohner die allgemeine Pflicht des Wehrhaftseins zu Gunsten der Stadt und auch zum Schutz der Burg, wenn neben oder in der Stadt eine solche Feste sich befand. Es leuchtete ein, daß für die waffenfähigen Männer Übungen notwendig waren, um sie mit der Handhabung der Geschosse (Bogen und Armbrust, später Feuerwaffen) bekannt zu machen und mit dieser Handhabung vertraut zu bleiben; diese Übungen klangen dabei aus in einem gemeinsamen Feste, bei welchem von den Schützen nach dem auf der hohen Stange befestigten hölzernen Vogel um die Wette geschossen und den besten Schützen Gewinne und Ehren zuteil wurden.
Im Städtchen Bergedorf, wahrscheinlich bald nach dem Jahre 1200 an der Bille als neue Niederlassung neben einem landesherrlichen Schlosse gegründet, waren die Bürger zur Bewachung und, falls Feinde drohten, zum kriegerischen Schutze des Schlosses verpflichtet, und sie blieben hierzu verpflichtet, als im Jahre 1420 die Hansestädte Lübeck und Hamburg nach siegreicher Fehde gegen ihren Nachbarn, den Herzog von Sachsen-Lauenburg, Besitzer und Herren über Amt und Städtchen Bergedorf geworden waren. Freilich fiel im Laufe der Zeit die persönliche Pflicht der Bürger zum Wachdienst auf dem Schlosse dadurch fort, daß es üblich wurde, für diesen Dienst Vertreter zu stellen, bis von den Senaten der Städte Lübeck und Hamburg eine bleibende Besatzung von Soldaten nach Bergedorf verlegt wurde, zu deren Unterhalt jedoch die städtische Kasse als Ablösung der alten Wehrpflicht der Bürger zu zahlen hatte. Im zweiten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts trat an die Stelle dieser Besatzung eine eigene kleine "Bergedorfer Miliz", deren kümmerlicher Rest im Jahre 1874 verschwand.
Aber aus der Zeit des Mittelalters war den Bergedorfern die Schützengilde und das alljährliche Schützenfest geblieben. Aus älterer Zeit liegen urkundliche Nachrichten über die Gilde nicht vor, aber wenn auf der Frese-Karte von 1593 die Vogelstange sichtbar ist und wenn der zum Schmuck des Schützenkönigs bestimmte silberne "Papagoi" im Jahre 1592 "verbessert" wurde, auch ein silberner Becher mit der Jahreszahl 1591 vorhanden ist, so darf man annehmen, daß schon in einer weit früheren Zeit die Schützengilde bestanden hat.
Die Schützenkette mit dem Papagoi und der Becher sind im Bergedorfer Museum ausgestellt.
Eine Schützenordnung wurde 1669 erlassen; im Eingange derselben ist das Bestehen einer früheren Ordnung nicht erwähnt, es wird also im genannten Jahre eine solche ausgearbeitet worden sein. Jeder wehrhafte Bürger in Bergedorf war damals verpflichtet, der Gilde anzugehören, also auch einen jährlichen Beitrag zu deren Kosten zu zahlen. Zwei Älterleute hatten die Aufsicht über die Angelegenheiten der Gilde, vier Schaffer besorgten die Festlichkeiten. Erstere bekleideten ihr Amt lebenslänglich, die Schaffer wurden auf Vorschlag der Älterleute und Schaffer vom Rat des Städtchens Bergedorf erwählt. Alljährlich waren am Mittwoch und Donnerstag nach Pfingsten die mit einer Festlichkeit verbundenen Übungen im Schießen. Aus jeder der Korporalschaften im Städtchen,zu denen je zehn Köpfe gehörten, wurden zur Teilnahme am Schießen fünf Bürger durch das Los erwählt, jedoch konnte der Ausgeloste sich vertreten lassen. Beim Schießen hatte jeder sein eigenes Gewehr zu benutzen.

Der Festzug war folgender: des Morgens um 5.00 Uhr war Reveille, um 6.00 Uhr versammelte sich jede Korporalschaft vor dem Hause ihres Korporals, von da begab man sich nach dem Markplatz, wo alle um 7.00 Uhr eingetroffen sein mußten. Der erste Quartiermeister holte mit drei Korporalschaften den Fähnrich, der zweite mit vier Korporalschaften den bisherigen Schützenkönig ab. Bei dem Ausmarsch wurden die Gewinne vorangetragen, die aus einem silbernen Becher und vier silbernen Löffeln bestanden, dann folgten Musiker und Trommler, und als erster im eigentlichen Festzuge der lübeck-hamburgische Amtsverwalter in Bergedorf, ihm zur Seite der älteste Bürgermeister des Städtchens und der alte Schützenkönig, nach diesen die übrigen Mitglieder des Bergedorfer Magistrats, die Beamten, die Älterleute und Schaffer, der erste Quartiermeister mit seiner Mannschaft, dann Pfeifer und Trommler sowie der Fähnrich mit der Fahne, begleitet von Mannschaften, endlich der zweite Quartiermeister mit den übrigen Mannschaften. Die ersten drei Schüsse tat der Amtsverwalter, die nächsten der Schützenkönig, die Mitglieder des Magistrats, der Fähnrich, Älterleute, Schaffer; dann folgten die übrigen Schützen.
Nach Beendigung des Schießens ging man in festlichem Zuge, in welchem der neue Schützenkönig im Schützenschmuck sich zeigte, zurück und versammelte sich zur Mahlzeit im Gildehause, für die ein jeder Teilnehmer am ersten Tage 1 Mark 8 Schillinge, am zweiten Tage 1 Mark 4 Schillinge zu entrichten hatte ( DM 1,80 bzw. DM 1,50 heutiger Währung). Als Gildehaus diente zuletzt ein vor dem östlichen Tore des alten Bergedorf gelegenes, im Jahre 1715 erbautes (1889 abgebrochenes) Land- und Wirtshaus zur "Hopfenkarre", später "Stadt Schwerin" genannt (1929: Standort "Kaufhaus Schaefer" Mohnhof 18, heute Glunz-Hochhaus an der Ecke Mohnhof/Hasse-Straße).
Am Tage vor dem Feste wurde ein bekränzter Ochse durch die Stadt geführt, der bei den Festmahlzeiten verzehrt wurde.Die Vogelstange befand sich früher auf der Anhöhe östlich von Bergedorf in der Gegend des alten Friedhofes. Am Ende des 17. Und im Anfange des 18. Jahrhunderts diente die jetzige Brauerstraße als Schießstand, später das am Reinbeker Wege befindliche Gehölz.
Das letzte Schießen der alten Gilde fand am 18. August 1822 statt. Der alte Wehrverband der Bürger war längst gelockert und die Zahl der Teilnehmer am Auszug zum Schützenfest und am Schießen zusammengeschrumpft, so daß das altehrwürdige Institut der Schützengilde nicht weiter aufrechterhalten werden konnte.
Nach den Kriegsjahren 1813/14 wurde 1818 in Bergedorf neben der alten Gilde eine Schützengesellschaft gebildet, die bis zum Jahre 1833 bestand.
Im Februar 1848 wurde auf einer Versammlung des 1847 gegründeten Bergedorfer Bürgervereins angeregt, in Bergedorf einen Schützenverein zu gründen. Bis März 1848 hatten sich bereits 20 Mitglieder gemeldet.
Der Bürgerverein griff auch die damals in der Luft liegende Forderung nach allgemeiner Volksbewaffnung auf und setzte sich im April 1848 für eine zu schaffende Bürgerwehr ein. Sehr schnell war eine Bürgerwehr von 100 Mann aufgestellt und es wurde eifrig geübt, aber nie eingesetzt. Ihre Offiziere und Unterführer wählte die Wehr selbst.
Ihre erste Parade mit Festlichkeiten fand am 16. Juli zur Feier der Wahl des Erzherzogs Johann zum Deutschen Reichsverweser statt. Die Bürgerwehr veranstaltete manche Feste, und ihr ist auch die Einrichtung des alljährlich in Bergedorf gehaltenen Schützenfestes zu verdanken.
Das erste nur für Bergedorfer Kreise berechnete Schützenfest wurde am 18. August 1850 abgehalten. Das erste größere, schon damals stark von Hamburg aus besuchte Schützenfest, fand am 6. und 7. Juli 1856 statt.
Im Jahre 1873 löste sich die Bürgerwehr auf und die Mitglieder gingen in die neugegründete Bergedorfer Schützengesellschaft, als Nachfolgerin des Bergedorfer Schützenvereins von 1848, die ihren geschichtlichen Ursprung bis zum Papagoi-Schießen von 1589 rückverfolgen kann.